Open Source Hardware und geistiges “Eigentum”

Dieser Artikel stammt aus unserer Open Source Hardware Broschüre. Oft gibt es Verwirrung zum Thema geistiges Eigentum, weshalb wir etwas Licht ins Dunkle bringen wollen. Was muss lizenziert werden und was kann überhaupt lizenziert werden.

Man kann zwischen drei Arten von geistigem Eigentum unterscheiden.

  1. Das Markenzeichen des Projekts oder des Unternehmens
  2. Dinge, die vom Urheberrecht geschützt werden
  3. Neue technische Zusammenhänge und Ideen des Projekts

Markenschutz / „Trademark“


Die Marke ist der wichtigste Schutz für das Produkt. Es identifiziert den Hersteller. Auch wenn andere das Wissen nutzen und das gleiche Produkt herstellen können, dürfen sie nicht die gleichen Markenzeichen verwenden, solange es angemeldet ist! Das können bspw. Namen, Logos, Grafiken, Farben und andererseits auch Verpackungs- und Produktdesigns sein. Diese machen das Projekt und die Produkte einzigartig und wiedererkennbar.

Urheberrecht

Standardmäßig sind alle kreativen Werke ab dem Moment der Erstellung durch das Urheberrecht geschützt. Darunter fällt die gesamte Dokumentation des Projekts, alle Bilder, der Programmiercode und die CAD-Dateien (CAD = Computer-Aided Design). Erst durch die Open-Source-Lizenz wird es wieder frei. Es muss also aktiv eine Open-Source-Lizenz gewählt werden, um das Wissen zu öffnen und der Community die Möglichkeit geben zu können, damit zu arbeiten.

Neue technische Zusammenhänge und Ideen des Projekts

Technische Zusammenhänge und Ideen sind das Produkt der Innovation und der Arbeit der Entwickler/innen. Man kann versuchen, diese mit einem Patent zu schützen. Das Anmelden und vor allem das Verteidigen eines Patents sind aufwendige Prozesse, die viel Geld und Zeit kosten. Ein Patent soll die Idee für die nächsten 20 Jahre schützen und verspricht somit den Erfinder/innen einen Entwicklungsvorsprung. Ein Patent zu besitzen, um das Wissen daraufhin wieder freizugeben, lohnt sich in den wenigsten Fällen.

Wenn man seine Pläne stattdessen veröffentlicht, ist die Erfindung damit „Stand der Technik“ und kann nicht mehr patentiert werden („defensive publishing“). Sonst wäre es möglich, dass große Firmen ein Patent auf ein OSH-Projekt anmelden und dann dürften die Erfinder/innen selbst nicht mehr weiterarbeiten. Damit dies funktioniert, braucht man einen resilienten Zeitstempel; weshalb sich bspw. git-basierte Versionierungssysteme gut dafür eignen. Ist die Idee bereits vorher patentiert, kann es leider dennoch zu Patentstreitigkeiten kommen.

Das Lizenzieren von technischen Zusammenhängen durch Open Source Lizenzen ist so nicht möglich, aber auch nicht nötig, da die Veröffentlichung an sich schon das Wissen öffnet, da sie nicht vom Urheberrecht geschützt wird. Die einzige Lizenz, die konkret auf den Sachverhalt mit Patenten Bezug nimmt ist die CERN OHL, da sie explizit für Hardware geschrieben wurde.

Quellen

Wer mehr über das Thema erfahren möchte, dem sei das Buch Open Source Hardware: DIY Manufacturing for Hackers and Makers von Alicia Gibb ans Herz gelegt und im speziellen das Kapitel “Licensing of Open Source Hardware“ von Michael Weinberg. Das Buch ist leider nicht frei erhältlich, weshalb wir das Kapitel für euch hier zusammengefasst haben.

Deutlich ausführlicher könnt ihr euch auch in dem Vorlesungsscript von Lars Zimmermann informieren. Hier wird auch das Thema Open Source Lizenzen genauer besprochen, das wir in einem späteren Artikel beleuchten werden.

Fragen & Anmerkungen

Bei Fragen oder Anmerkungen wendet euch gerne an uns. Wir freuen uns über Feedback und vielleicht weißt du ja noch mehr über das Thema!

Beitrag erstellt 5

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwandte Beiträge

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben